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Chance Skandal - Wird Geld verschenkt?

Leserbrief von Stefan Bügener in den heutigen WN:


Besteht eine D&O Versicherung deren Aufgabe es ist, Kosten zu erstatten, die der GmbH durch Fehlentscheidungen eines Organs der GmbH entstehen (Geschäftsührer/in einer GmbH ist ein solches Organ)?


Ist es eine Voraussetzung zur Geltendmachung von Ansprüchen, dass man das Organ für den Fehler haftbar machen kann?


Wenn in einem Aufhebungsvertrag das Organ vollständig aus der Haftung entlassen wird, kann man dann noch Ansprüche geltend machen?


Ich vermute, dass durch die Freistellung des Organes (GF der GmbH) sämtliche Ansprüche auch an die D&O Versicherung erloschen sind!


Sollten also Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wird sich die D&O-Versicherung mit der Freistellung aus der Aufhebungsvereinbarung herausreden und die Stadt Gronau bleibt auf dem Schaden alleine sitzen. Wer haftet dann?

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