Auf Facebook empört sich Martin Dust über unseren Themenflyer Nr. 1 wie folgt:
Martin Dust:
Eine gnadenlose Unverschämtheit, wie hier der falsche Eindruck (WEG) erweckt werden soll. Als das Bauvorhaben genehmigt wurde war ich Mitglied im PBD und habe meine Bedenken geäußert. Ich habe die Verwaltung sogar gebeten, neben den einschlägigen Baugesetzen zu prüfen, ob das Bauvorhaben gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstösst. Das tat es nach Auffassung der Bauverwaltung jedoch nicht. Der Link der hier in Anlage erwähnt wird, zeigt das Gestaltungshandbuch mit Datum vom März diesen Jahres. Damit ist deutlich geklärt, dass die Baugenehmigung gemäß geltenden Gesetzen zu erteilen war, weil es kein Gestaltungshandbuch gab. Hier einen anderen Eindruck zu erwecken, ist schlicht eine Unverschämtheit und zeigt, wie wissend die Schreiberlinge sind, die sich damit für die Politik in Gronau und Epe bewerben. Wer frei von Wissen ist, darf nicht in die Politik!
Und dann sein zweiter Kommentar:
Warum bestreitet ihr den Wahlkampf mit Lügen? Erich war da wohl offensichtlich dabei! Das muss das wissen. Nur das du das auch weißt, das Gestaltungshandbuch ist auf Wunsch der CDU entstanden, die das in enger Zusammenarbeit mit dem Heimatverein verhackstückt hat
Ja, lieber Martin,
es ist richtig, Erich war in der Bauausschuss-Sitzung dabei, als die Verwaltung mitteilte, sie wolle für ein sehr großes Wohn/Geschäftshaus am Parkweg in Epe eine Baugenehmigung erteilen und deshalb antwortet er Dir hier:
Die Verwaltung war der Meinung, sie müsse eine Baugenehmigung erteilen, weil es an dieser Stelle keinen Bebauungsplan gibt und es daher nur darauf ankam, ob sich das beantragte Bauvorhaben in die Baustruktur der näheren Umgebung einfügt. So sieht es § 34 Baugesetzbuch vor.
Bei diesem „Einfügen“ geht es nicht darum, ob ein Bau schön ist oder sich harmonisch in das Ortsbild einfügt. Es geht einfach darum, ob er nach Länge X Breite x Höhe in die Gegend passt
Das war Meinung der Verwaltung, über die man heftig streiten konnte; denn die schaute dabei einäugig nur aus Richtung Senioreneinrichtung auf das künftig zu bebauende Grundstück.
Aus Richtung des Nachbarhauses Paganetty, aus Richtung Merschstraße und von der gegenüberliegenden Seite aus betrachtet, kann man nicht im Ernst davon reden, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung „einfügt“, sh. Themenflyer 01.
Im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch ist es aus obigen Gründen auch nicht möglich, Gestaltungsvorstellungen wie sie die Gestaltungssatzung vorsieht, umzusetzen.
Das Problem hätte man aber lösen können:
Der Ausschuss hätte in der damaligen Sitzung lediglich die Empfehlung an den Rat geben müssen, hier einen Bebauungsplan aufzustellen. Dann hätte man Gestaltungsvorstellungen durchsetzen können. Auch die Art und das Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks (Größe des Baukörpers) hätte man einschränkend festlegen dürfen (§ 30 Baugesetzbuch).
Nach einem solchen Aufstellungsbeschluss wäre es zulässig gewesen, den vorliegenden Bauantrag vorerst zurückzustellen, § 15 Baugesetzbuch.
Dann hätte genug Zeit zur Verfügung gestanden, um in Ruhe den Inhalt des künftigen Bebauungsplans festzulegen. In diesem Plan hätte der Rat dann die Vorstellungen von Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung Epe auch für dieses Gebiet umsetzen können.
Und das hätte dann die Folge gehabt, dass der Bauantrag für das Gebäude am Parkweg dem Inhalt dieses Bebauungsplans hätte entsprechen müssen, um genehmigungsfähig zu sein.
So hätte man schon an dieser Stelle die Vorstellungen von Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung umsetzen können, wenn man das gewollt hätte. Allerdings hätte dieses Verfahren Zeit gebraucht, der Baubeginn hätte sich verzögert.
Das war der Antrag, den Erich Schwartze in der damaligen Bauausschuss-Sitzung stellte und der dort mit den Stimmen von CDU und UWG mehrheitlich abgelehnt wurde. „Bedenkenträger“ nannte ihn die CDU.
Und so kam es, dass die Bauverwaltung das bunkerähnliche Gebäude genehmigen konnte, was sie auch tat, so dass es dort am Parkweg heute entsteht und tagtäglich klotziger wird.
Mitglieder des Eper Heimatvereins übrigens, waren über dieses Verhalten von CDU und UWG recht wenig amüsiert. Fragt mal nach.
Ich wollte nicht nur diesen Bunker dort verhindern, sondern auch vermeiden, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Epe Sand in die Augen gestreut wird:
Auf der einen Seite werden Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung mit großem politischem Getöse geschaffen. Auf der anderen Seite werden gleichzeitig die baurechtlich zwingenden Voraussetzungen durch dieselben Politiker verhindert.
Um die eine harmonische Ortsbildgestaltung auch rechtlich durchsetzen zu können, ist die Aufstellung von Bebauungsplänen für alle Bereiche des Ortskerns zwingend nötig!!! Wenn das nicht geschieht, kann man die Gestaltungssatzung gleich in den Papierkorb werfen; denn sie bleibt dann rechtlich weitestgehend wirkungslos.
Was dann passiert: sh. Bunker am Parkweg als anschauliches Beispiel. Das haben wir mit Themenfleyer 01 deutlich gemacht. Und auch an anderer Stelle im Ortskern von Epe wird Wildwuchs munter weiter gedeihen. Das deutet sich schon an (sh. dazu unseren Themenfleyer 03, der am kommenden Freitag erscheint).
Was man jedoch, gerade auch in Epe, mit der Aufstellung von Bebauungsplänen erreichen kann, wenn die Ratsmehrheit das will – auch wenn es schlichter Blödsinn ist – dazu unser Themenfleyer 06 demnächst, den wir Dir lieber Martin, gerne auch persönlich widmen werden wegen der tollen Gestaltungsleistungen an anderer Stelle.
Im Übrigen, Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung für Epe habe alle Parteien, Gruppen und Personen im Rat befürwortet, nicht nur die CDU. Aber alle sollten wollen, dass daraus Realität und keine Bürgertäuschung wird.
Danke, lieber Martin, dass du Dich mit unseren Argumenten so intensiv auseinander setzt, Ich denke, Du kannst daraus noch lernen und deshalb verbleibe ich
mit freundlichem Grüßen
Erich Schwartze
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