top of page

Harmonisches Ortsbild garantiert!!!... Oder ?

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Epe ist ein lebendiger und lebenswerter, historisch gewachsener Ort. Zur Bewahrung und Weiterentwicklung der Qualitäten von stadträumlichen und baulichen Strukturen, soll dieses Gestaltungshandbuch als Leitfaden für die zukünftige Entwicklung des Ortskern von Epe dienen.

Unsere Straßenzüge und dessen Gebäudefassaden, bestehend aus Denkmälern und Gebäuden verschiedenster Epochen mit ihren typischen Giebel- und Traufstrukturen sind das Gesicht unseres Orts und prägen den Charakter von Epe. Diese Identität gilt es durch zeitgemäße, nachhaltige und rücksichtsvolle Architektur zu stärken.

In diesem Gestaltungshandbuch sollen die Gestaltung des Ortsbildes und der Architektur mit den Bedürfnissen der Eigentümer und Nutzer in Einklang gebracht werden. Leitlinien und Gestaltungsvorschläge bilden den Rahmen für die zukünftigen Maßnahmen zur Attraktivierung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität und um eine florierende und zukunftsfähige Ortsmitte von Epe zu sichern.“

Mit diesen zutreffenden Worten leitet der Bürgermeister die Veröffentlich des Gestaltungshandbuchs und der Gestaltungssatzung für den Ortskern Epe ein. (Vor vielen Jahren..)

Schade ist nur, dass seine eigene Bauverwaltung und seine politischen Freunde aus CDU und UWG noch weit davon entfernt sind, diese wichtigen Grundsätze zu verstehen und auch tatsächlich zu beachten.

Das Ergebnis sieht dann so aus:

Zur selben Zeit, als Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung für Epe entwickelt wurden, lag ein Bauantrag für diesen Neubau am Parkweg vor. Im Bauausschuss wurde darüber diskutiert, ob ein Klotz von diesem Ausmaß an diese Stelle passt.

CDU und UWG sahen darin kein Problem. Auch die Bauverwaltung war der Meinung, das Bauvorhaben füge sich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Bebauung der Umgebung ein, und könne daher genehmigt werden. Nach § 34 ist nämlich nur entscheidend, ob sich ein Gebäude nach Länge und Breite x Höhe in die Umgebung einfügt. Das Ortbild spielt dabei keine Rolle.

Hintergrund ist, dass es für diesen Bereich des Eper Ortskerns keinen Bebauungsplan gibt. Darum gilt § 34 Baugesetzbuch.

Erich Schwartze fand, dass der Klotz sich an dieser Stelle überhaupt nicht in die benachbarte Bebauung einfüge. Und wenn man schon eine Gestaltungssatzung mache, solle man auch nach diesen Ideen handeln. Möglich wäre das gewesen. Der Bauauschuss hätte nur die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen müssen.

Schwartze stellte daher diesen Antrag. Der wurde jedoch mehrheitlich durch CDU und UWG abgelehnt. Mitglieder der CDU nannten ihn „Bedenkenträger“ und nun dürfen wir uns alle über das schöne ortsbildpflegende Ergebnis freuen:

Aber immerhin: endlich haben wir für Epe eine Gestaltungssatzung, in der es heißt:

§ 3 Bebauungsstruktur

(1) Gebäude müssen nach Gliederung, Material, Farbe und Anordnung der Fassadenöffnungen an die zum Vorhaben angrenzende Bebauung (Nachbargebäude) angeglichen werden.

(2) Trauf- und Firstrichtungen des Vorhabens sind an die zum Vorhaben angrenzenden Bebauung (Nachbargebäude) anzugleichen.

Doch schöne Worte reichen nicht. Davon haben wir genug gehört. Es ist richtig, Gestaltungskonzepte sind nötig. Doch das allein reicht nicht aus: denn Konzepte, die diesen Titel verdienen, sind nur solche, denen auch Taten folgen.

Das ist unser Ziel und unser Versprechen … darum … der neue WEG

577 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page