Was glaubst Du, was wäre, wenn heute ein Investor käme und die Hertie-Grube bebauen wollte. Wenn dieser Retter der Gronauer Innenstadt ein gutes Konzept hätte und wenn es dort sogar schon einen rechtskräftigen Bebauungsplan gäbe, morgen also bereits die Bagger kommen könnten. Was glaubst Du, wann das die Innenstadt von Gronau so beleben würde, dass Einzelhandel und Gastronomie wieder eine Chance hätten?
In frühestens vier bis fünf Jahren wären wir soweit. Dann haben wird dort auch alle Straßen erneuert. - Und was machen Gastronomen und Einzelhändler bis dahin? Frag sie mal, ob sie das wissen. Einige von ihnen wird es dann nicht mehr geben!
Und was ist mit Epe? Wenn das Hertie-Loch mal bebaut sein wird, belebt das in Epe gar nichts. Die Lage ist dort jedoch nicht besser als im Ortsteil Gronau. Welches Konzept gibt es also für Epe? Ganz einfach: Keins. Und wird darüber nachgedacht? Fehlanzeige, aber man denkt über eine Verlagerung von Aldi nach. Ob das hilft?
Wenn wir auch für Epe ein schlüssiges Innenstadtkonzept fordern, hat das nichts mit egoistischem Ortsteildenken zu tun, sondern nur mit fairer Gleichbehandlung beider Ortsteile.
Wundert es Dich, wenn in dieser Lage einige Gastronomen in Gronau und Epe glauben, sie sind im falschen Film? Vor ihrer Tür finden sie Wahlkampf-Plakate, die eine neue Gastronomie am Dreiländersee fordern, und zwar sofort.
Nein, sofort haben wir andere Bedarfe. Unabhängig von Hertie-Loch und Dreiländersee muss in beiden Innenstädten sofort was geschehen.
Im Oktober 2019 forderte Erich Schwartze, Gewerberaummieten in beiden Innenstädten befristet mit städtischen Mitteln zu subventionieren. Es ging ihm dabei darum, für kleine inhabergeführte Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe den Kostendruck zu mildern und Existenzgründern und Initiativen, die zur Belebung der Innenstädte beitragen können, eine Möglichkeit zu geben.
Alle im Rat vertretenen Parteien und Gruppen lehnten seinen Antrag ab. Alternativen? Keine, außer: weiter so wie gehabt: DRIO-Folgeprojekt ohne klare Konturen und Straßenneubau in Gronau.
Jetzt aber hatte das Land NRW die gleiche Idee (siehe Rückseite), 90 % Förderung, Antragschluss: 16. 10. 2020.
Wir fordern, dass die Stadtverwaltung rechtzeitig den nötigen Antrag stellt; denn das kann helfen, und zwar jetzt und nicht erst in einigen Jahren.
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
Programmaufruf 2020 des Landes Nordrhein-Westfalen Juli 2020
Auszug aus dem Förderprogramm. Besonders bedeutsam für eine Sofortförderung der Innenstädte in den Ortsteilen Gronau und Epe sind die folgenden Bestimmungen:
Verfügungsfonds Anmietung:
Zielsetzung ist, den Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den zentralen Lagen der Innenstädte und Zentren zu etablieren.
A Fördergegenstand ist die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen für Gastronomie und Verpflegung in Innenstädten und Zentren und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren.
B Förderfähig sind a) die Ausgaben der Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen (insbesondere des kleinteiligen Einzelhandels und Dienstleistungsgewerbes) bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 qm, b) für die Dauer von bis zu zwei Jahren.
C Bezugspunkt der Förderung ist die Miete einschließlich Nebenkosten(Altmiete) aus der letzten Vermietung des entsprechenden Ladenlokals.
D Bei der Weitervermietung von Ladenlokalen darf die Altmiete um bis zu 80 % reduziert werden.
E Hinsichtlich zukünftiger Nutzungen stehen besonders frequenzbringende Angebote im Blick wie zum Beispiel
a) Einzelhandels-Startups (Popup-Stores) und Gastronomie-Startups,
b) Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr,
c) Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte,
d) neue Angebote von Lieferservices/ Verteilstationen,
e) Showrooms des regionalen Online-Handels,
f) kulturwirtschaftliche Nutzungen,
g) bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (RepairCafés, Räume für Initiativen etc.),
h) Bildungsangebote und Kinderbetreuung,
i) Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (zum Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen).
Das Bewilligungsvolumen für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ beträgt 70 Millionen Euro. Eine Bewilligung der Mittel erfolgt zwingend in 2020. Der Fördersatz beträgt 90 %; der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 10 %.
Jede Kommune kann für mehrere Zentren Anträge stellen.
§ Für den Förderantrag bedarf es keines Ratsbeschlusses. Die Entscheidung der Verwaltungsspitze zur Antragstellung ist ausreichend. Der Rat ist über die Antragstellung unverzüglich zu informieren und die damit beabsichtigten Ziele sind darzulegen.
§ Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen.
Comments