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Zum Haushalt 2021

Der zum Beschluss anstehende Haushaltsentwurf 2021 ist nichts als eine bloße Fortschreibung der Zahlen des Jahres 2020. Jeder Entwurf eines Planes für ein neues Haushaltsjahr sollte jedoch zwei Bedingungen erfüllen:

Erstens: Überprüfung der Ansätze des vergangenen Jahres und Korrektur dort, wo Ziele nicht erreicht wurden, Ansätze zu üppig oder zu knapp waren.

Zweitens: Modifikation des Etatentwurfes der Verwaltung in eine Richtung, die ausweist, welche strategischen und operativen Ziele im kommenden Haushaltsjahr angestrebt werden, m.a.W. wie die Verantwortlichen es sich vorstellen, unsere Stadt fortschreitend zu entwickeln.

Verantwortlich ist der Rat als Vertreter der Bürgerschaft. Er hat seinen Auftrag nicht erfüllt. Selbst in Zeiten autoritär auftretender absoluter Mehrheiten in unserer Stadt ging jährlich regelmäßig von der Mehrheitsfraktion die Initiative aus, wenigstens den Versuch zu unternehmen, in Gesprächen fraktionsübergreifend Einigkeit über strategische und wichtige operative Ziele zu erarbeiten, um dann im Kompromisswege eine gemeinsame Linie zu finden.

In diesem Jahr war Schweigen. Die sich nach der Wahl etablierte Mehrheit unter Anführung der UWG hält das für nicht erforderlich. Daher gehen wir davon aus, dass diese Mehrheit den Haushalt 2021 verabschieden wird, so wie er in den Gremien endberaten wurde.

Das hat zur Folge, dass dringend notwendige Richtungsweisungen unterbleiben:

1.

Die Notwendigkeit der Entwicklung eines IntegriertenHandlungs- und Entwicklungskonzepts wird immer noch verkannt.

Sie ist als „Masterplan“ der gesamtstädtischen Entwicklung unverzichtbares Instrument einer bereichsübergreifenden Planung (Vernetzung der Bereiche Soziales-, Kultur, Schulentwicklung, Bildung, Integration, Klimaschutz, Städtebau, Wohnungsbau usw.).

Obwohl 2015 im Rat einstimmig beschlossen, wurde sie bisher - mit Ausnahme einer Sozialraumanalyse - nichtumgesetzt.

Auch haushaltstechnisch ist eine solche Planung höchstrelevant; denn seit 2008 ist sie Grundvoraussetzung für die Städtebauförderung.

2.

Im Kontext dazu ist die Umsetzung einesWohnbaulandkonzeptes das soziale Komponenten berücksichtigt, ein wichtiger und unverzichtbarer weiterer Schritt.

Auf dem Weg zur Umsetzung streiten immer noch soziale Gerechtigkeit mit den wirtschaftlichen Interessen der Immobilienwirtschaft gegeneinander.

Dass ein gerechter Ausgleich dieser Interessen gefunden werden wird, ist derzeit nicht absehbar.

3.

Die Ausweisung von künftigen Baugebieten und Priorisierung der Umsetzung wäre der nächste Schritt.

Wir erwarten eine definitive Festlegung, ob und welche großen Gebietserschließungen dem Wohnbau zugänglich gemacht werden sollen und in dem Zusammenhang ein Bekenntnis zu großflächigen Baulandausweisungen und entsprechenden Ansätzen im Haushaltsplan.

4.

Die Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption für die Innenstadtbereiche in Gronau und Epe ist mehr als überfällig.

Die Innenstadtplanung in Gronau muß die Bereiche ehem. Karstadt (DRIO), Schumacher-Platz/Schulstraße/Schweringstraße/Neustraße sowie Inselparkgelände und Bahnhofsquartier umfassen. Hier fehlt ein innerstädtisches Gesamtkonzept.

Außerdem fehlen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen.

Eine lediglich punktuelle Entwicklung (DRIO, Gebäude auf dem Schumacher-Platz, Rathaus an der Bahnhofstraße, Reparatur des planungsrechtlichen Desasters an der Lenné-Str. ist nicht ausreichend. Außerdem liegen die Vorstellungen dazu bisher weitgehend nicht vor.

In Epe ist die Lage nicht anders. Wie sich der angestrebte Neubau Aldi und die Neuordnung des Germania Geländes in ein städtebauliches Gesamtkonzept einordnen sollen, ist nicht ersichtlich und offenbar auch nicht geplant.

Es besteht damit weiterhin die Gefahr, dass individuelle Einzelinteressen verwirklicht werden, die dann die städtebauliche Entwicklung prägen. Wir erkennen, dass auch in Zukunft die städtebauliche Entwicklung finanziellen Individualinteressen geopfert werden soll.

5.​

Erforderlich ist ein gesamtstädtisches Konzept zu Naherholung, Tourismus, Gastronomie

Dies sind zugleich auch wichtige Bereiche der kommunalen Wirtschaftsförderung. Angesichts geringerFlächenverfügbarkeit für weitere Gewerbeansiedlungen ist es erforderlich, diesem Wirtschaftszweig besondere Förderung zukommen zu lassen.

Das allerdings ist nicht durch singuläre Maßnahmen (Gastronomie am Dreiländersee/ Gastronomie im Umfeld des neuen Rathausbaus an der Bahnhofstraße und auf dem Schumacher-Platz) zu erreichen. Diese müssen sich in ein Gesamtkonzept einordnen. - Wir erwarten geeignete Haushaltsansätze.

Eine einseitig vorgezogene Baugenehmigung am Dreiländersee lehnen wir ab. Die Entwicklung am Dreiländersee muss nicht nur mit einem Innenstadtkonzept Gronau und Epe im Einklang stehen, sondern auch mit einem aktualisierten Gesamtkonzept für Tourismus/Naherholung/Gastronomie am Dreiländersee selbst, und zwar unter Einbeziehung aller dort zu beteiligenden Akteure, was eine B_Plan-Änderung für den gesamten neu zu strukturierenden Bereich voraussetzt.

6.​

Ein klares Bekenntnis zur Chance und damit der sozialen Verantwortung der Stadt fehlt völlig. Gegen die Stimmen von SPD/Grünen/WEG haben die Aufsichtsgremien der Chance das von der Verwaltungsleitung vorgeschlagene „Entwicklungskonzept“, das in Wahrheit ein Beseitigungskonzept ist, beschlossen.

Der Mehrheitsbeschluss muss konkretisiert und in den Haushaltsansätzen 2021 berücksichtigt werden. Das ist bisher nicht ersichtlich:

Wenn die Kindergärten ausgegliedert werden sollen (spätestens bis August), müssen entsprechende Haushaltsansätze vorhanden sein, und zwar im Stellenplan und in den finanziellen Haushaltsansätzen.

Wenn die Sprachförderung zur Volkshochschule verlagert werden soll, müssen die entsprechenden Haushaltsansätze erhöht werden, statt verringert. Der derzeitige Ansatz bedeutet gleichzeitig: Wegfall der bisher von der Chance geleisteten Sprachförderung.

Dies gilt auch für die Flüchtlingsbetreuung. Wenn der bisher der Chance zugeschriebene Haushaltsansatz weiter bestehen bleibt, ist eine Ergänzung des Stellenplans erforderlich.

Das Hauptproblem besteht aber in der Aussage, die Chance solle auf ihr „Kerngeschäft“ reduziert werden. Was das sein soll, sagt die Verwaltungsleitung nicht. Sie macht es sich leicht und weist die Definition der Politik zu.

Von der Ratsmehrheit, die den Vorschlag der Verwaltung unterstützt, kam dazu bisher nicht ein einziges Wort.

Wir erwarten eine klare Festlegung des künftigen Aufgabenspektrums der Chance. Das ist Grundlage für deren künftige Organisation nebst Finanzierung und bedarf einer öffentlichen Aussage sowie der Festsetzung entsprechender Haushaltsansätze.

Dies sind, nicht abschließend aufgezählt, nur einige Leerstellen, die nicht nur die Ratsmehrheit, sondern auch die Verwaltungsleitung im Kontext zum Haushalt 2021 hinterlassen. Unsere Kritik: Die in dieser Stadt bestehenden Realitäten nehmen sie nicht zur Kenntnis, ignorieren sie oder weisen ihnen falsche Prioritäten zu.

Der Satz von Hannah Arendt:

„Der wohl hervorstechendste und auch erschreckendste Aspekt der deutschen Realitätsflucht liegt in der Haltung, mit Tatsachen so umzugehen, als handele es sich um bloße Meinungen,“

gilt auch in Gronau. Das muss geändert werden!

Da der Haushaltsentwurf 2021 von Verwaltung und Ratsmehrheit dazu keinerlei Ansatz enthält, lehnen wir ihn ab.

Gronau, 28. 4. 2021

WEG-Fraktion im Rat der Stadt Gronau

gez. Schwartze

(Vorsitzender)

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