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Auf Augenhöhe?

Seit Jahren ist bekannt, dass am Standort des alten Rathauses in der Bahnhofstraße ein neues städtisches Gebäude entstehen soll. Ebenso wissen seit Jahren alle, dass der Heimatverein darum bittet, die zur Zeit durch Driland-Museum und Verein genutzten historischen Reste zu erhalten, was den Wunsch beinhaltete, dass dies im Rahmen von Neubauplänen durch die Verwaltung berücksichtigt werde.

Kürzlich präsentierte nun der Stadtbaurat einen Entwurf für den Neubau. Die Wünsche des Heimatvereins hatte er dabei bereits im Vorfeld ersatzlos unter den Tisch fallen lassen.

Begegnung der Verwaltung mit bürgerschaftlichem Engagement auf Augenhöhe kann man dieses Verfahren kaum nennen. Eher unzeitgemäßes altpreußisch/obrigkeitsstaatliches Denken, das den Bürger als Untertan und nicht als Partner sieht, scheint hier Grundlage des Handelns gewesen zu sein.

Gastronomie bei „Klein Venedig“ statt Neubau unter Berücksichtigung des historischen Bestandes. Als alternativlos wird uns dieses Ergebnis nun dargestellt:

Ein Antrag der SPD im Bauausschuss, wenigstens nachträglich noch einen Alternativ-entwurf vorzulegen um dann unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zwischen zwei Varianten entschieden zu können - so wie es von Anfang an hätte sein sollen - wurde abgelehnt.

Falls die SPD diesen Antrag im Rat erneut stellen sollte, dürfte wohl wieder mit Ablehnung zu rechnen sein.

Was heißt das dann für den Heimatverein? Es gibt weder eine Vereinbarung, welche Räume er im neuen Groß-Holtick-Bau wird nutzen dürfen, noch gibt es Klarheit darüber, wo der Heimatverein in der Abbruch- und Bauphase bleiben wird. Das ist aber wichtig, weil ein Vereinsleben über einen langen Zeitraum ohne Unterkunft nur schwer aufrecht zu erhalten ist. Hierzu gibt es zwar einige Perspektiven, aber keine rechtlich verbindliche Regelung.

Geplant hat der Stadtbaurat, das Über/Unterordnungsverhältnis zwischen Stadt und Heimatverein nun auch juristisch fortzusetzen. Wenn der Beschluss für den Abbruch gefallen sein wird, soll gleich anschließend auch die Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden, Frist 30. 6., sonst kann der Bagger nicht kurzfristig loslegen.

Selbstverständlich sagt die Verwaltung auch jetzt wieder zu – diesmal für die Zeit nach erfolgter Kündigung des Mietvertrages - die Belange des Heimatvereins umfassend zu berücksichtigen.

Was von solchen Versprechen zu halten ist, sollte mittlerweile nicht nur der Heimatverein wissen, sondern auch der Rat.

Wenn Rat und Verwaltung bürgerschaftliches Engagement wirklich etwas bedeuten, haben sie Anlass, spätestens jetzt die verloren gegangene „Augenhöhe“ wieder herzustellen. Sie sollten den Stadtbaurat verpflichten, das Mietverhältnis mit dem Heimatverein statt durch Kündigung durch einen gemeinsam auszuhandelnden Aufhebungsvertrag zu beenden.

Dann hätten der Heimatverein und die Stadt die Möglichkeit, auf rechtlich tragfähiger Grundlage ihre Belange zu sichern und sowohl der Verein, als auch der Stadtbaurat hätten die Pflicht, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu einigen, wenn keine Verzögerungen eintreten sollen.

Erich Schwartze

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